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E-Rechnung erzeugen: ZUGFeRD und XRechnung

steuy kann jede Rechnung als E-Rechnung festschreiben: Das PDF enthält die Rechnungsdaten zusätzlich maschinenlesbar (Format ZUGFeRD / Factur-X, Profil EN 16931). Dein Kunde kann sie ohne Abtippen in seine Buchhaltung einlesen, und ein Mensch liest weiter das ganz normale PDF. Für Behörden entsteht daraus eine XRechnung.

Hinweis: Als Kleinunternehmer musst du nach unserem Kenntnisstand E-Rechnungen nicht ausstellen, nur empfangen können. Ob und wann das für dich anders ist, klärst du mit deiner Steuerberatung. steuy bietet die Funktion für alle, die ihren Kunden trotzdem eine E-Rechnung schicken möchten oder müssen.

Einschalten

Einstellungen → Rechnungen → E-Rechnung: Haken setzen und speichern. Ab dann wird jede neue Rechnung und jede Rechnungskorrektur beim Festschreiben als E-Rechnung erzeugt. Bereits festgeschriebene Rechnungen bleiben, wie sie sind.

Dafür braucht steuy von dir:

  • Steuernummer (oder USt-IdNr.), E-Mail und Telefon in den Firmendaten
  • eine Bankverbindung (IBAN) in den Rechnungseinstellungen
  • beim Kunden Name und Anschrift

Fehlt etwas, nennt dir die Vorschau vor dem Festschreiben genau, was.

Was in der E-Rechnung steht

  • Rechnungsnummer, Datum, Fälligkeit, Leistungsdatum oder Leistungszeitraum
  • deine Daten mit Ansprechstelle und Steuernummer, die Anschrift des Kunden
  • alle Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Rabatt
  • Zahlung per SEPA-Überweisung mit IBAN und Verwendungszweck
  • Steuerkategorie „befreit“ mit 0 Prozent und dem Hinweistext nach § 19 UStG (so wie auf der Rechnung)
  • bei einer Rechnungskorrektur (Storno) eine Gutschrift mit Verweis auf die ursprüngliche Rechnung

Textpositionen (Freitext zwischen den Positionen) erscheinen nur im PDF, nicht in den Daten.

Wo du die E-Rechnung findest

  • Das PDF ist die ZUGFeRD-Rechnung: Du verschickst es wie bisher.
  • Auf der Rechnungsseite lädst du das XML zusätzlich über „E-Rechnung (XML)“ herunter.
  • Im Jahresexport liegt das XML neben dem PDF.

Beides ist wie die Rechnung selbst unveränderlich abgelegt.

XRechnung für Behörden

Trägst du beim Kunden eine Leitweg-ID ein (Kontakt bearbeiten), kennzeichnet steuy die Rechnung als XRechnung und trägt die Leitweg-ID als Käuferreferenz ein. Die Daten sind dann in der Rechnung selbst. Viele Behörden verlangen die XRechnung als reine XML-Datei: Lade sie über „E-Rechnung (XML)“ herunter und reiche sie über das Portal der Behörde ein.

Prüfen und Grenzen

  • steuy prüft die erzeugten Daten gegen das offizielle Schema (XSD) von Factur-X / EN 16931. Die fachlichen Schematron-Regeln der KoSIT-Prüfstelle sind dagegen nicht eingebaut. Prüfe wichtige E-Rechnungen, besonders XRechnungen für Behörden, vor dem Versand mit einem Validator, zum Beispiel dem KoSIT-Prüftool oder einem Online-Prüfdienst.
  • Es gibt keine Zertifizierung. Du bleibst für die Richtigkeit deiner Rechnung verantwortlich.
  • Eigene Bildschirmausgaben von Empfängern („Rechnung ansehen“) zeigen oft nur das PDF, das ist normal.