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Lieferschein und Zusammenhang der Belege

  • Ein Lieferschein entsteht aus einer finalisierten, nicht stornierten Rechnung (Knopf „Lieferschein erstellen“ auf der Rechnung). Pro Rechnung gibt es höchstens einen.
  • Er übernimmt Kunde, Anschrift und Positionen (Bezeichnung, Menge, Einheit) ohne Preise und wird sofort finalisiert: eigene Nummer (LS0001, eigener Nummernkreis), PDF/A, unveränderlich wie jede Rechnung.
  • Er hat keinen Betrag, keine Zahlung, keine Mahnung und taucht nicht in der Rechnungsliste oder unter „Zu prüfen“ auf. Erreichbar ist er über die Rechnung.
  • Auf jeder Seite (Angebot, Rechnung, Lieferschein, Rechnungskorrektur, Mahnung) zeigt der Kasten „Zusammengehörige Belege“ die ganze Kette mit Links: Angebot → Rechnung → Lieferschein, Korrektur, Mahnungen.
  • Aus einem Angebot lässt sich nur eine (nicht stornierte) Rechnung erstellen.
  • Mahnungen lassen sich jederzeit von Hand erstellen, solange die Rechnung offen ist und keine Mahnsperre besteht (Knopf oben auf der Rechnung und im Kasten „Mahnungen“). Vor dem Fälligkeitstermin der Stufe fragt steuy nach.

Offene Fachfragen

  • Braucht ein Lieferschein Pflichtangaben über Name, Anschrift und Lieferdatum hinaus? (Steuerberatung)
  • Teillieferungen: bisher ein Lieferschein je Rechnung mit allen Positionen.